Notstromanlagen
In Räumen, in denen durch Ausfall der Allgemeinbeleuchtung personeller oder wirtschaftlicher Schaden entstehen kann, fordert der Gesetzgeber ein Sicherheitsbeleuchtungssystem nach den Bestimmungen der VDE 0108.
Sicherheitsbeleuchtung ist die Beleuchtung von Räumen und Rettungswegen, die während der betrieblich erforderlichen Zeiten auch dann leuchtet, wenn das allgemeine Versorgungsnetz ausgefallen ist. Die Überbrückungszeit bei Netzausfall muss je nach behördlicher Vorschrift 1 Stunde oder 3 Stunden betragen. Wir planen, beraten und installieren nach den örtlichen Vorschriften der LBO sowie Ihren Bedürfnissen.
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